AGB
Niemann Reinigungstechnik
Am Wald 8
21447 Handorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle nachstehenden Bedingungen gelten für den gesamten Inlands-Geschäftsverkehr mit Kunden, Bestellern oder anderen Auftraggebern (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“ genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Geschäftsbestätigungen von Auftraggebern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Unter vereinbarten Voraussetzungen können auch die „Allgemeinen Bedingungen fiir die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte“ des VDMA e.V. gelten.
2. Angebot, Auftragserteilung und Auftragsbestätigung
Alle Angebote sind frei bleibend.und unverbindlich. Telefonische Aufträge sind erst von uns angenommen, soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur maßgeblich, soweit Sie ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte daran vor.
3. Lieferung und Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die von uns genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich vereinbart worden sind. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Verhindern höhere Gewalt und unvorhersehbare Umstände – gleich ob bei uns oder unseren Lieferanten eingetreten – die Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflicht, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Leistungspflicht dadurch unmöglich oder fiir uns unzumutbar, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, wenn sich Nachteile fiir den Gebrauch daraus nicht ergeben.
4. Versand
Der Versand umfasst Verpackung und Frachtkosten und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Angelieferte Waren sind vom Empfänger, unbeachtet von unwesentlichen
Mängeln, anzunehmen.
5. Montagebedingungen im Inland
Der Montagepreis beinhaltet die Montageleistung am vereinbarten Aufstellungsort (beziehungsweise die Gestellung eines Montageleiters gemäß dem Angebot). Der Auftraggeber hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen: Bereitstellung von Heizung (außer bei Montagen im Freien), Beleuchtung, Elektroenergie, Wasser, Pressluft (wenn erforderlich) und der erforderlichen Anschlüsse. Die Bereitstellung eines geeigneten Hebezeuges durch den Auftraggeber (Kran, Gabelstapler, Arbeitsbühne) bei Lieferung und während der Montage, soll in Abstimmung mit dem Montageleiter erfolgen. Das Liefern, Verlegen und Anschließen aller Energie- und Rohrleitungen ist, wenn nicht gesondert vereinbart, von Fachhandwerkem bauseits auszuführen. Wir schließen nur an den vorgegebenen Übergabestellen an.
Maßgeblich hierfür sind unsere Installationszeichnungen und die örtlichen Bestimmungen. Alle erforderlichen Maurer- und Betonarbeiten sind vom Auftraggeber auszufijhren. Zusätzliche An- und Abfahrten, Montageleistungen usw., die für uns nicht vorhersehbar waren und auf Umständen beruhen, die nicht unser Verschulden sind, werden extra in Rechnung gestellt. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Montagebedingungen an.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Die jeweils am Rechnungstag gültige Umsatzsteuer wird allen Preisen zugeschlagen und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, so gelten insbesondere bei Aufträgen im Anlagenbau (Portalwaschanlagen, SB—Waschanlagen) folgende Zahlungsbedingungen:
50 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung
40 % bei Meldung der Lieferbereitschaft 10 % nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Bei Überschreitung der
Zahlungsfristen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß ä 247 BGB von uns erhoben. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Ansprüche des Auftraggebers sind nicht
zulässig.
7. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Von der Gewährleistung sind Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder durch normale Abnutzung ausgeschlossen. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder weiterverkaufen, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Handorf. Für die Lieferung kann etwas anders vereinbart werden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lüneburg. Die Rechtsbeziehungen richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Stand 01.01.2014